EMS in NRW

 

Gewässer, auf die sich der Erlaubnisschein EMS NRW erstreckt

- EMS von km 34,1 (Bockholter Fähre in Elte) bis km 51,882 (Landesgrenze NRW und Nds bei der 3. Schleuse in Bentlage)

- Der Schleusenkanal zwischen der 1. Schleuse (km 46,614) und der 2. Schleuse (km 47,484) darf ganzjährig nur vom Mitteldamm aus befischt    werden.

- See Elte an der Flöddertstraße (nur in der vorhergesehenen Zeit  -  siehe Bedingungen See Elte)

 

Allgemeine Bestimmungen

Es sind zu beachten:

- Das NRW-Fischereigesetz in der gültigen Fassung

- Die Landesfischereiordnung vom 06.06.1993

- Die Bestimmungen des Tier- und Naturschutzrechtes

- Die Verordnungen zum NSG "Emsaue"

- Die Gewässerordnung des SAV "Emsland" Rheine e.V.


Besondere Auflagen:

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein in Ruf- und Sichtweite.


Zugelassene Fanggeräte (Jugendgruppe):

2 Ruten mit je 1 Haken, davon max. 1 Raubfischrute einschließlich Spinn- und Flugangel

1 Senke bis 1m x 1m.

Keine Aalkörbe!

Keine Setzkescher!


Zugelassene Wasserfahrzeuge:

Beim Fischfang darf nur ein festliegendes Boot benutzt werden. Das Schleppangeln vom Boot aus ist verboten

 

Verbote

Es ist verboten:

1. Das fischen mit lebendem Köpderfisch.


2. Das Angeln 50m ober- und unterhalb von Wasserbauwerken (Wehre und Fischtreppen, ausgenommen Turbinenkanal).


3. Das Angeln vom Wehr bis Einlauf Kläranlage (Bayernstraße), einschließlich Turbinenkanal und Schleusenkanalauslauf [Forellenstrecke}, vom 20.10. bis einschließlich 15.03. des folgenden Jahres. Das Anfüttern (auch Futterkorb) und der Gebrauch der Senke auf diesen Gewässerabschnitt (ganzjährig). Beschilderungen sind zu beachten! Der Fang auf diesem Gewässerabschnitt ist pro Angler und pro Tag auf 4 Edelfische (davon aber nur 1 Hecht oder 1 Zander) begrenzt. Nach dem Fang des 4.Edelfisches ist an dem Tag das Angeln sofort einzustellen.


4. Das Angeln im Scharlau-Altarm vom 16.03. bis 31.08.


5. Alle künstlichen Köder/Streamer (außer Fliege) und Köderfische während der Hechtschonzeit (01.01. bis 30.04.) zu verwenden.


6. Gefärbte Maden und gefärbtes Futter zu verwenden.


7. Das Abspannen des Angelgewässers mittels Angelschnüre, sowie die Benutzung angebundener Abreißgewichte, sind nicht erlaubt!

 
 
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