Ems vom km 34,1 (Bockholter Fähre) bis km 51,882(westf.-nds.Landesgrenze).
Der Schleusenkanal zwischen 1. und 2.Schleuse in Rheine darf ganzjährig,aber nur vom Mitteldamm aus,befischt werden.
Forellenstrecke
Das Angeln vom Wehr in Rheine bis Einlauf Kläranlage Bayernstraße ,einschließlich Turbinenkanal und Schleusenkanalauslauf ist nur für Vereinsmitglieder und Inhabern von Austauschkarten(mit gesonderten Terminen) gestattet. Eine Tages oder Wochenkarte berechtigt nicht, zum Fischfang in diesem Gewässerabschnitt.
In der Zeit vom 20.10. bis 15.03. des folge Jahres ist jegliches Angeln in der Forellenstrecke verboten!
Der Tagesfang ist hier auf 4 Forellen oder 3 Forellen plus 1 Hecht oder Zander begrenzt. Nach dem Fang des 4 Fisches, ist das Angeln einzustellen.
Das Anfüttern oder Gebrauch einer Ködersenke ist auf diesem Gewässerabschnitt verboten.
Bis auf weiteres ist das Angeln an der Forellenstrecke vom Mitteldamm aus untersagt!
Scharlau-Altarm
Das Angeln ist im Scharlau-Altarm ist in der Zeit vom 16.03. bis 31.08. eines jeden Jahres Verboten !
Alle weiteren Bestimmungen sind den jeweiligen Angelpapieren zu entnehmen.