EMS in Nds.

 

Gewässer, auf die sich der Erlaubnisschein EMS Nds. erstreckt

- EMS von km 51,882 (Landesgrenze NRW und Nds. bei der 3. Schleuse in Bentlage) bis km 124,15 (Zulauf der Hase bei Meppen).

- See Elte an der Flöddertstraße (nur in der vorhergesehenen Zeit  -  siehe Bedingungen See Elte)

 

Allgemeine Bestimmungen

Es sind zu beachten:

- Das Nds.-Fischereigesetz in der gültigen Fassung

- Das RdErl. ML vom 01.03.1978

- Die Binnenfischereiordnung vom 06.07.1989 geändert am 31.10.2001

- Die Bestimmungen des Tier-und Naturschutzrechtes

- Die Gewässerordnung des SAV "Emsland" Rheine e.V.



Besondere Auflagen:

Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Fischfang nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht eines berechtigten Anglers in Ruf- und Sichtweite ausüben. (NdsFischG)


Zugelassene Fanggeräte (Jugendgruppe):

2 Ruten mit je 1 Haken, davon max. 1 Raubfischrute einschließlich Spinn- und Flugangel

1 Senke bis 1m x 1m.

Keine Aalkörbe!

Keine Setzkescher!

 

Verbote

Es ist verboten:

1. Das fischen mit lebendem Köpderfisch.


2. Das Angeln 50m oberhalb und 80m unterhalb von Bauwerken (Wehren, Fischtreppen). Am Wehr Listrup gelten Sonderregelungen, siehe Beschilderungen.


3.Alle künstlichen Köder/Streamer (außer Fliege) und Köderfische während der Hechtschonzeit (01.01. bis 30.04.) zu verwenden.


4. Gefärbte Maden und gefärbtes Futter zu verwenden.


5. Die Benutzung eines Setzkeschers

 
 
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