Bedingungen See Elte

 

Bedingungen für den „See Elte“

Das Angeln im Graben vor der Insel im See Elte ist ab sofort nicht mehr erlaubt.

Der „See Elte“ darf ab dem 25. März bis 31. Dezember 2023 von 06:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit befischt werden.

Anzumerken ist, dass am Eröffnungstag, den 25. März 2023 das Angeln erst ab 7:00 Uhr gestattet ist.

Das Nachtangeln ist verboten. Spätestens mit Einbruch der Dunkelheit ist das Angeln einzustellen. In der übrigen Zeit bleibt der See für jegliches Angeln gesperrt,

Ab dem 01. Juni bis 31. Dezember darf auch nach Einbruch der Dunkelheit geangelt werden!

Erlaubt sind zwei Rute mit Einzelhaken, ab 01. Juni drei Ruten, davon zwei Raubfischruten.

Spinnruten mit handelsüblichen Kunstködern (Blinker, Mepps, Wobbler, Gummifisch etc.) dürfen ab dem 01.Juni 2023 benutzt werden. Beim Spinnfischen darf keine weitere Angelrute genutzt werden.


Anfüttern ist nicht erlaubt, der Futterkorb darf nicht benutzt werden.

Es darf kein Power Bait verwendet werden.


Das Flachwasserbiotop (an der Nordseite) und die Insel dürfen nicht betreten werden. Angelgrenzen beachten!

Bei Benutzung einer Fliegenrute dürfen nur künstliche Fliegen oder Streamer von max. 5 cm Länge und auf Hakengröße 1 – 6 gebunden, verwendet werden.

Der Tagesfang pro Angler ist auf 4 Edelfische (davon aber nur 1 Hecht oder 1 Zander) begrenzt. Nach dem Fang des 4.Edelfisches ist an dem Tag das Angeln sofort einzustellen.

Mindestmaße und Schonzeiten wie im Erlaubnisschein NRW.

Abweichend davon Hecht- und Zanderschonzeit 01.01. bis 31.05. des jeweiligen Jahres.

Mitglieder mit Wohnsitz in Niedersachsen, benötigen zum Angeln in Nordrhein-Westfalen einen gültigen Fischereischein vom Land Niedersachsen.

Die bei der Erlaubnisscheinausgabe ausgehändigte Parkgenehmigung ist im PKW sichtbar auszulegen. Sie ist nur für die auf dem Schein angegebene Zeit gültig.

Geparkt wird nach der auf der Rückseite aufgeführten Parkordnung.

Der See darf nur zum Angeln aufgesucht werden. Andere Freizeitgestaltungen wie Baden, Zelten, Grillen oder Hundeausführen sind nicht erlaubt. Der SAV „Emsland“ Rheine e.V. hat nur das Fischereirecht gepachtet, nicht das Grundstück. 

Sollten sich hier Mitglieder nicht regelkonform verhalten, droht ein Angelverbot.

 
 
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